Neuerungen bei den Förderprogrammen ab 1. Juli 2021
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt am 1. Juli 2021 vollständig in Kraft. Die Grundzüge davon sind schon klar, derzeit kommt es noch vermehrt zu Anpassungen und Konkretisierungen im Detail. Diese veröffentlicht das BMWi in den FAQ auf seiner Internetseite.
Ebenfalls zum 1. Juli 2021 startet das neue Programm der L-Bank „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“. Es löst die bisherigen Programme „Energieeffizienzfinanzierung Sanieren“ und „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ ab.
Details dazu können Sie in folgendem PDF nachlesen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Höhere Zuschüsse für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen
– Ein Antrag für sämtliche Förderwünsche -
Seit dem 01. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehre Programme der bisherigen Träger KfW und BAFA und macht damit die
Förderlandschaft übersichtlicher.
Hauseigentümer*innen können sich künftig mit nur einem Antrag für mehrere Förderangebote bewerben.
Hinzu kommt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen.
Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält künftig fünf
Prozentpunkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit bis auf 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis
zu 25 Prozent.
Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.
Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für
Fachplanungs- und Baubegleitleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise.
Bis zum 30.06.2021 können Förderkredite für Wohn- und Nichtwohngebäude (Effizienzhäuser/-gebäude und Einzelmaßnahmen) sowie Zuschüsse für Effizienzhäuser und diesbezügliche Baubegleitung
weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine
Förderlücke entsteht.
Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Förderprogramm. Richtlinien zum BEG
FAQs zu häufigen Fragen zur BEG finden Sie unter folgendem Link
Hier finden Sie einen ersten Einstieg und Links zu diversen Fördermitteln auf Bundes- bzw. Landesebene.
Gerne beraten Sie die Energieberater*innen bei einem stationären Erstberatungstermin über den richtigen Einsatz von Fördermitteln.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung bekommen Sie beim Landratsamt Freudenstadt.
Energieeffizienzfinanzierung
Privathaushalte erhalten ein Darlehen mit besonders günstigen Konditionen, wenn sie ein Energiesparhaus (KfW-Effizienzhaus 70 oder besser) bauen oder kaufen.
Altersgerecht Umbauen
Ihr Kredit/Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
Energieeffizient Sanieren
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit)
Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien
Energieeffizient Sanieren (Baubegleitung)
Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
Energieeffizienzfinanzierung
Für die energetische Sanierung von älteren, selbstgenutzten Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen erhalten Privathaushalte ein zinsverbilligtes Darlehen.
BAFA - Heizungsumstellung
Attraktive Investitionszuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Erneuerbare Energien.
ModernisierungsCheck
prüft Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen an Gebäuden. Richtet sich an Hauseigentümer und Mieter und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen.
Wohnen mit Zukunft
Privatpersonen, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen und entsprechende Anlagen in ihr Haus einbauen lassen, erhalten ein Förderdarlehen.
Klimaschutz-Plus
Das Umweltministerium hat das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ fortgeschrieben. Die neue Verwaltungsvorschrift ist seit dem 21. Dezember 2020 in Kraft.
Im Förderbereich CO2-Minderungsprogramm (siehe Punkt 2.1. der VwV) können z.B. energetische Sanierungen, Erneuerungen von Heizungsanlagen und Verbesserungen des Wärmeschutzes unter den dort aufgeführten Voraussetzungen mit einem maximalen Zuschuss von 200.000 Euro gefördert werden. Der Zuschuss bemisst sich nach der durch die jeweilige Maßnahme erreichte Minderung der Treibhausgasemissionen und beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent.
Für Kommunen (und andere Zuwendungsempfänger) erhöht sich der Zuschuss nach Punkt 2.1.4.7 der VwV um jeweils 10%, wenn diese z.B.
Der maximale Bonus beträgt 40%.
BINE Informationsdienst bietet Ihnen online einen Wegweiser durch die Vielzahl der Förderprogramme in Deutschland.
FördermittelCheck
findet für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen die passende Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes.