Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020


Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Mit dem GEG werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem modernen Gesetz zusammengeführt. Das GEG regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Zudem werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude definiert.

Mit der am 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Novelle wurde der zulässige Jahres-Primärbedarf im Neubau von 75 Prozent des Referenzgeäudes auf 55 Prozent gesenkt.

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie auf folgender Seite der Verbraucherzentrale.

 

Das vollständige Gesetz finden Sie hier.

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