Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg wird gestartet

Seit dem 28. Oktober fördert das Land Baden-Württemberg Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. Nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie können Eigentümer und Besitzer privater Wohngebäude über einen Energieberater einen Zuschuss bei der L-Bank beantragen.

Der fachgerechten energetischen Sanierung von Gebäuden kommt im nachhaltigen Klimaschutz eine große Bedeutung zu. Energieberatungen geben Gebäudeeigentümern und -besitzern die entsprechenden Sachinformationen an die Hand und motivieren zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, ist keine gesetzliche Pflicht. Es liegt aber im besonderen Landesinteresse, dass für möglichst viele Bestandsgebäude ein solcher erstellt wird, um die notwendigen Maßnahmen energetischer Sanierung und deren fachgerechte Umsetzung aufzuzeigen.

Ab dem 28. Oktober 2015 will das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nun das Erstellen von Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude fördern. Einzelheiten dazu wurden in der „Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ (FöRL-SFP) festgelegt. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus erhalten Besitzer einen Zuschuss von 200 Euro. Die landeseigene L-Bank nimmt die Anträge entgegen.

Ein vorliegender Sanierungsfahrplan kann später zur Teilerfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) herangezogen werden. Insofern schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Andersherum wird diese Förderung nicht gewährt, wenn die Heizungsanlage akut erneuert werden muss und das EWärmeG greift. Vorsorgliches Handeln lohnt sich also.

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