Solaroffensive im Landkreis Freudenstadt


Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplätzen

Große Potentiale in der Region Nordschwarzwald – Förderprogramm vom Umweltministerium Ba-den-Württemberg vorgestellt
Calw, Horb a.N., Pforzheim (31.03.2023): Das Umweltministerium Baden-Württemberg stellt zum Bau von PV für Bestandsparkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen ein Förderprogramm in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm unterstützt die Konzeptentwicklung und konkrete Errich-tung von Parkplatz-PV. Beide Bausteine richten sich an Unternehmen, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Für Jörg Dürr-Pucher, Geschäftsführer der Clean-Energy GmbH und Koordinator des PV-Netzwerks Nordschwarzwald, ist das Förderprogramm ein guter erster Schritt: „Wir haben in der Region ein großes Potential an Park-plätzen, die sich für eine Überdachung mit einer Photovoltaik-Anlage eignen,“ sagt Dürr-Pucher. „Vor allem Kommunen, mittelständische Unternehmen mit ihren Parkflächen für Mitarbeiter*innen und Be-sucher*innen oder Einkaufszentren können von der Förderung profitieren!“ so Dürr-Pucher weiter.
Neben Unterstützung für den Bau ergeben sich z. B. für die Unternehmen noch weitere Vorteile bei der Stromnutzung. PV-Parkplätze erhöhen den Anteil an Eigenstrom und machen die Betriebe unabhängiger von Strompreisentwicklungen. Parkplatz-PV eignet sich so auch für Liegenschaften, bei denen PV-Dachanlagen aus statischen Gründen nicht möglich sind.
Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald begrüßt das Förderprogramm. „Versiegelten Flächen werden zu Sonnenkraftwerken und der Raum wird doppelt genutzt,“ sagt Christine Lucha von der Energieagentur in Horb. „Parkplatz-PV trägt zur Flächenschonung bei und unterstützt den Ausbau der Sonnenenergie im Land Baden-Württemberg,“ so Lucha weiter. Ziel des Landes ist es bis 2040 klimaneutral zu sein und den Anteil der Erneuerbaren Energien von derzeit knapp über 16 Prozent am Primärenergieverbrauch zu steigern. Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald hat sich zum Ziel gesetzt, Projekte in allen drei Landkrei-sen zu initiieren und die Fördergelder in die Region zu bringen. Das Förderprogramm schafft einen ers-ten Anreiz und die gute Förderquote von 40 Prozent ist eine echte Erleichterung für die Umsetzung.
Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald wird vom Land Baden-Württemberg unterstützt wird und in der Region in Kooperation mit den Energieagenturen durchgeführt.
Das PV-Netzwerk unterstützt Kommunen und Unternehmen bei Anträgen, die ab sofort bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden können.

Kontakt für Rückfragen:
PV-Netzwerk Nordschwarzwald
c/o Energieagentur in Horb
Christine Lucha
Stuttgarter Str. 8
72160 Horb a.N.
07451/5529979, info@eainhorb.de


Seit diesem Jahr gilt die vierte und letzte Stufe der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Das Gesetz greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden.

Die neue Regel gilt für rund 34.000 Dächern pro Jahr im Südwesten.

 

Nähere Informationen finden Sie hier:

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PI_PV-Netzwerk_ZAB_PV-Pflicht_Dachsanier
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Parkplatz-PV und Solar-Carports - Möglichkeiten von Kommunen bei der Umsetzung

Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen sind ein wichtiger Baustein für den Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Für jede Kommune in BadenWürttemberg besteht eine Solarpflicht. Ab dem 01.01.2022 ist die PV-Überdachung von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen vorgeschrieben. In Baden-Württemberg gibt es im Bestand ca. 16.600 offene Parkplätze mit mindestens 40 Stellplätzen, die insgesamt etwa 2,1 Mio. Stellplätze bieten. Würde die Hälfte aller Stellplätze mit Photovoltaik-Modulen überdacht würde dies ein Photovoltaik-Potential von etwa 2,4 GW ergeben. Bestimmt sind auch Ihnen Stellplätze bekannt, bei denen Sie sich gefragt haben, ob sie sich für eine PV-Überdachung eignen. Mit Photovoltaikanlagen können sowohl einzelne Stellplätze von Einfamilienhäusern als auch Stellplätze auf Großparkplätzen überdacht werden. Auch im Bestand lohnt sich die Anlage von PV-Überdachungen. Jedes umgesetzte Projekt ist wichtig und ein weiterer Baustein für den Erfolg der Energiewende im „Ländle“. Tragen auch Sie mit Ihrer Kommune dazu bei.


Photovoltaik in der Landwirtschaft

PV-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und stellen zugleich eine effektive Klimaanpassungsmaßnahme für die Landwirtschaft dar. Angesichts niedriger Herstellungskosten und steigender Strompreise wird die Eigenversorgung heute immer lukrativer. Landwirtschaftliche Dächer oder Fassaden eignen sich aufgrund ihrer Größe besonders gut zur Produktion erneuerbaren Stroms. Um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen, können Flexibilisierungsmaßnahmen und Batteriespeicher genutzt werden. Dazu kommen die Möglichkeiten der E-Mobilität in der Landwirtschaft. Die Photovoltaik-Netzwerke Nordschwarzwald und Schwarzwald-Baar-Heuberg informieren über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaik in der Landwirtschaft. Mehr dazu auf der Seite des PV-Netzwerks Nordschwarzwald.

 


Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab

Wichtig für Eigentümer von Solarstromanlagen:

 

Ab Anfang Juni 2021 können sich laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen.

 

Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine installierte Leistung von bis zu 10 kWp
  • installiert auf Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z.B. Garagen), die zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder unentgeltlich überlassen werden
  • nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen

Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeisevergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre.

Laut BMF-Schreiben können Steuerpflichtige die Vereinfachung formlos schriftlich beantragen. Dieser Antrag wirkt auch für die Folgejahre.

Dabei handelt es sich aber ausdrücklich um ein Wahlrecht. Wer Steuervorteile (bspw. durch Abschreibungsmöglichkeiten) nutzen will, kann weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen.

 

Hinweis: Das Schreiben des BMF regelt ausschließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photovoltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

 

Das Schreiben des BMF können Sie hier runterladen:

Download
Schreiben des BMF
2021-06-02-BFM-PVbis10kW.pdf
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Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung

 

 

 

 

 

 

Registrierung im Marktstammdatenregister dringend angehen bis 31. Januar 2021


Hilferuf des PV-Netzwerks an Installateure und Stadtwerke


Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald ruft alle Eigentümer*innen von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer*innen älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald bittet Netzbetreiber*innen und Installateure in den drei Landkreisen um Unterstützung, alle säumigen Betreiber von Solarstromanlagen anzuschreiben. Es gibt auch Dienstleister*innen, die die Solaranlagenbetreiber*innen unterstützen.


Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber*innen (auch Betreiber*innen von Bestandsanlagen!) aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monate im MaStR zu registrieren (siehe § 25 Abs. 2 MaStRV). Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber*innen, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider NICHT.


Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Das ist soweit schon mal ein guter Start. Allerdings fehlen immer noch mehr als 40% der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen (allerspätestens bis zum 31.01.2021) müssen somit alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden.


Eine Registrierung ist hier möglich: Marktstammdatenregister .


Die Netzbetreiber*innen müssen Anlagenbetreiber*innen von an ihr Netz angeschlossenen Bestandsanlagen schriftlich darüber informieren, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Dies sollte mittlerweile in allen Fällen erfolgt sein.

Sollten Sie bisher keine Aufforderung von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, so nehmen Sie die Anmeldung Ihre Anlage bitte trotzdem bis zum 31.01.2021 vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Nordschwarzwald www.photovoltaik-bw.de/nordschwarzwald .


Welche Folgen hat eine unterlassene oder verspätete Registrierung?


Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2017:

Sollte die Meldung ins MaStR nicht bis zum 31.01.2021 erfolgen, werden Förderungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 nicht mehr ausgezahlt. Sobald der Anlagen-betreiber die Registrierung im MaStR nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen ihm zustehenden Vergütungen.
EEG-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen 01.07.2017 und 31.01.2019:

Die Registrierungsfrist im PV-Meldeportal betrug einen Monat nach Inbetriebnahme. Erfolgte die Registrierung verspätet, so kann dies zum (teilweisen) Verlust der Förderung der Anlage führen (EEG 2017 § 52 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen). Eine erneute Registrierung im MaStR ist bis zum 31.01.2021 erforderlich. Erfolgt dort keine Registrierung, werden die Förderungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 bis zur erfolgten Registrierung vom Netzbetreiber nicht ausgezahlt.
Neuanlagen:

Bei Neuanlagen gelten keine Übergangsregeln, sondern die einmonatige Registrierungsfrist im MaStR. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung einer Neuanlage führt zu Vergütungsverlusten (siehe § 52 Abs. 1 EEG 2017).
Stromspeicher:

Auch Stromspeicher müssen im MaStR angemeldet werden. Die Übergangsfrist für die Registrierung endet am 31.01.2021. Details dazu erläutert ein Hinweispapier der Bundesnetzagentur .
Auch registrierungspflichtige Ereignisse wie z. B. Leistungserhöhungen oder -verringerungen sind fristgerecht im MaStR zu melden.


Solarliga im Landkreis erfolgreich gestartet

Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald hat im Landkreis Freudenstadt eine Solarkreisliga gestartet. Damit wird die Solarbundesliga, die die Fachzeitschrift „Solarthemen“ und die Deutsche Umwelthilfe vor knapp 20 Jahren gestartet haben, auf Kreisebene umgesetzt. „Das PV-Netzwerk möchte damit zum einen dokumentieren, dass im Landkreis Freudenstadt sehr viele Solaranlagen neu gebaut werden“, erläutert Christine Lucha von der Energieagentur in Horb die Motivation. „Zum anderen wollen wir aber auch zeigen, dass es zwischen den einzelnen Kommunen große Unterschiede gibt. Anhand der Solarkreisliga sollen die Erfolgsfaktoren für Solarstrom spielerisch bekannt gemacht werden, um so Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zu verbinden.“ Die Stadt Horb am Neckar belegt im ersten Quartal 2020 mit einem Zubau von 385 kWp installierte Leistung den ersten Platz, gefolgt von Pfalzgrafenweiler (2. Platz) und der Stadt Freudenstadt (3. Platz).

„Wir wollen in Zusammenarbeit mit den vorne platzierten Kommunen zeigen, welche Ansätze Erfolg versprechend sind", so Jörg Dürr-Pucher von Clean Energy. Nur durch gute Beispiele werden wir ungerechtfertigte Vorurteile gegenüber dem Solarstrom abbauen. Die Solaranlage auf dem Dach soll schon vor der für 2022 geplanten Solardachpflicht der Normalfall im Landkreis Freudenstadt werden: nicht nur beim Neubau, sondern auch im Bestand, nicht nur im Gewerbe, sondern auch auf Privatgebäuden.

Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig regionale Kreisläufe sind. Strom, der selber auf dem Dach produziert werden kann, muss nicht importiert werden. Die Versorgungssicherheit kann durch den Ausbau von erneuerbaren Energien wie dem Solarstrom verbessert werden. Gerade im ländlichen Raum entstehen so auch Möglichkeiten für Geschäftsmodelle von Handwerkern, mittelständischen Unternehmen, Landwirten, Privatleuten und sogar der öffentlichen Hand.

Die Initiatoren der Solarkreisliga wollen quartalsweise neue Werte veröffentlichen und dann am Ende der Saison wie beim Fußball den Solarkreismeister küren. Nicht der erhobene Zeigefinger, sondern die Freude am Klimaschutz und die Begeisterung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sollen im Vordergrund stehen. Dabei wollen die Akteure des PV-Netzwerks den Austausch zwischen den Kommunen fördern um zu zeigen wie die Menschen zu noch mehr solarem Engagement motiviert werden können.
Erste grundlegende Informationen zum Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und allen regionalen Akteuren gibt es unter www.photovoltaik-bw.de .


Photovoltaik-Netzwerk Nordschwarzwald / Solaroffensive im Landkreis Freudenstadt

© Energieagentur in Horb
© Energieagentur in Horb

Unter der Konsortialführung der Clean Energy GmbH haben sich die drei gemeinnützigen Agenturen in der Region Nordschwarzwald – ebz Pforzheim, Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw und Energieagentur in Horb für den Landkreis Freudenstadt – zu einer landesgeförderten Initiative zusammengeschlossen. Wie Hauseigentümer*innen profitieren können wird ein Schwerpunkt der Arbeit der Energieagentur sein. Aber auch für Unternehmen sind PV-Anlagen für die Eigenstromproduktion besonders attraktiv: das Photovoltaik-Netzwerk Nordschwarzwald wird informieren und verschiedene Betreibermodelle vorstellen.

Voraussichtlich ab März 2019 sind auf folgender Webseite alle landesweiten Aktivitäten aufgelistet:

www.photovoltaik-bw.de


PV-Botschafter für den Landkreis Freudenstadt

© Michael Walz
© Michael Walz

Thomas Ott, Geschäftsführer von Günter Ott - Ihre Gebäudereinigung e.K. in Horb-Talheim:

"Sonnenenergie ist für mich und für mein Unternehmen unverzichtbar. Regionale Wertschöpfung ist bei uns selbstverständlich.
Wir nutzen Solarenergie für unsere acht Elektroautos im Fuhrpark und haben eine öffentliche Ladesäule mit 22kW installiert.
Mit der Kraft der Sonne waschen und trocknen wir unsere Reinigungstextilien umweltfreundlich. Durch ein selbstentwickeltes Wärmerückgewinnungsverfahren beim Wäschetrocknen wird viel Energie eingespart.
Mit einem schlauen Gebäudemanagement und einem gasbetriebene BHKW wird nur so viel Wärme erzeugt, wie auch benötigt wird. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Damit ist Photovoltaik in Kombination mit einem BHKW für mich ein wichtiger Bestandteil zur unabhängigen Energieversorgung mit der Schlüssel zum Kohle- und Atomausstieg.
Wenn wir bei der Klimaerwärmung das „1,5-Grad-Ziel“ erreichen wollen, müssen alle, die etwas tun können, mitmachen!
Damit Ihre Solaranlage immer den größtmöglichen Ertrag bringt, reinigen wir diese gerne umweltfreundlich mit entmineralisiertem Wasser."

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