Neuerungen bei den Förderprogrammen ab 01. Januar 2024
Am 01. Januar 2024 ist die überarbeitete Förderrichtline zu der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) in in Kraft getreten.
Hierf finden Sie auf einen Blick die Eckdaten der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.
Häufig gestellte Fragen veröffentlicht das BMWi in den FAQ auf seiner Internetseite.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Am 01. Januar 2024 ist die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA. (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Beim BAFA kann weiterhin die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden.
Die Zuschüsse für den Heizungstausch (z.Bp. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseanlagen) können künftig nur noch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.
Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 Prozent.
Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 Prozent plus ggf. 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Beim Austausch der Heizung beträgt die Förderquote bis zu 70 Prozent der Kosten:
- Basisförderung 30 Prozent: (bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen)
- Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent: (bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie
mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer)
- Einkommensbonus 30 Prozent: (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen)
- Effiziezbonus 5 Prozent: (Wärmepumpe)
Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent!
Hier finden Sie einen ersten Einstieg und Links zu diversen Fördermitteln auf Bundes- bzw. Landesebene.
Gerne beraten Sie die Energieberater*innen bei einem stationären Erstberatungstermin über den richtigen Einsatz von Fördermitteln.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung bekommen Sie beim Landratsamt Freudenstadt.
Energieeffizienzfinanzierung
Privathaushalte erhalten ein Darlehen mit besonders günstigen Konditionen, wenn sie ein Energiesparhaus (KfW-Effizienzhaus 70 oder besser) bauen oder kaufen.
Altersgerecht Umbauen
Ihr Kredit/Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
Energieeffizient Sanieren
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit)
Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien
Energieeffizient Sanieren (Baubegleitung)
Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
Energieeffizienzfinanzierung
Für die energetische Sanierung von älteren, selbstgenutzten Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen erhalten Privathaushalte ein zinsverbilligtes Darlehen.
BAFA - Heizungsumstellung
Attraktive Investitionszuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Erneuerbare Energien.
ModernisierungsCheck
prüft Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen an Gebäuden. Richtet sich an Hauseigentümer und Mieter und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen.
Wohnen mit Zukunft
Privatpersonen, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen und entsprechende Anlagen in ihr Haus einbauen lassen, erhalten ein Förderdarlehen.
Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen unterstützt das Land die Kommunen auf dem Weg zu einer netto-treibhausgasneutralen
Kommunalverwaltung und beim Klimaschutz in der Gesamtkommune.
Verwaltungsvorschrift (VwV) Teil 2:
• VwV gilt nur noch für Kommunen, Gebäudedefinition gemäß Teil 1
• Unternehmen, Krankenhäuser und andere Organisationen erhalten eine separate Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (VwV EffEE BW) -> Verbändeanhörung
erfolgt.
Allgemeines:
• Antragsstart: 01.02.2026
• Einreichfrist: 31.12.2026
• Verwaltungsvorschrift PDF 01/2026:
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Foerdermoeglichkeiten/KlimaschutzPlus/VwV-Foerderprogramm-Klimaschutz-Plus-fuer-Kommunen-Teil-2-Strategische-Massnahmen.pdf
• Antragstellung mit Onlineformular auf der Seite der L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025-teil-2.html
Fördertatbestände:
2.1 Bilanzierung von Treibhausgasemissionen in der Gesamtkommune (Erstellung und Fortschreibung mit BICO2BW oder anderen Tools)
• Erstellung einer CO2-Bilanz
• Tool und Schulung über die KEA-BW KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
https://www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/angebote/co2-bilanzierung
• Zuschuss: 75% des Tagessatzes (max. 750 €) pro Tag (2-6 AT)
• Bewilligungszeitraum: 2 Jahre
2.2 Gebäudesteckbriefe zur Erstellung einer kommunalen Gebäudesanierungsstrategie (neu!)
• Achtung: Gilt nur für kommunale Liegenschaften nach Tabelle aus KS+ Teil 1
• Zuschuss: 300 € pro Gebäude (min. 3.000 € und max. 50.000 €
• Bewilligungszeitraum: 2 Jahre
2.3 Kommunales Energiemanagement
• Zuschuss: 75% des Tagessatzes (max. 750 €) pro Tag (7-30 AT) zzgl. 1.000 € für externes Audit
• Bewilligungszeitraum: 2 Jahre
2.4 Prozessmanagementinstrument für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung
• Zuschuss: 75% des Tagessatzes (max. 750 €) pro Tag (7-30 AT) zzgl. 2.000€ für externes Audit
• Bewilligungszeitraum: 3 Jahre
2.5 Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug
• Teilnahme Zukunftskommune bzw. Klimakommune (ehemals eea auf Bundesebene)
• Zuschuss: 75% des Tagessatzes (max. 750 €) pro Tag (7-16 AT in Abhängigkeit Tool und Stand in der Kommune) zzgl. 3.000€ für externes Audit
• Bewilligungszeitraum: 2 Jahre
o Zukunftskommune: Erstantrag: 12 AT / Wiederholung: 10 AT / Wiederholung mit Toolwechsel: 10 AT
o Klimakommune: kann noch nicht beantragt werden
2.6 Entwicklung und Anbahnung von Projekten im Bereich der netto-THG-neutralen Kommunalverwaltung
• Zuschuss: 75% des Tagessatzes (max. 750 €) pro Tag, max. Zuschuss 50.000 €
• Bewilligungszeitraum: 3 Jahre
2.7 Kommunikation zwischen Kommune und Bürgerschaft
• Konzepterstellung für Klimakommunikation mit Bürgerschaft, gemeinnützigen Vereinen und anderen gesellschaftlichen Akteuren sowie Vorbereitung und Durchführung von verschiedenen
Formaten in 24 Monaten (Details in VwV)
• Zuschuss: 80% der Kosten (Sachausgaben und externe Dienstleistungen), mind. 2.000 € und max. 5.000 € Zuschuss / in 24 Monaten kann nur jeder Tatbestand nur 1x
beantragt werden.
• Bewilligungszeitraum: 2 Jahre
Ergänzung Klimaschutz-Plus – jetzt hohe Zuschüsse für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sichern:
________________________________________
🔎 Auf einen Blick
Ab 21. Juli 2025 ist das überarbeitete Förderprogramm Klimaschutz-Plus – Teil 1: Gebäudesanierung aktiv.
Kommunen profitieren für die Sanierung Ihrer kommunalen Gebäude von:
✅ Digitales, vereinfachtes Antragsverfahren
✅ BW-Bonus von 25 % zusätzlich zur Bundesförderung
✅ Förderquote von bis zu 40 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle
________________________________________
📌 Das wird gefördert
Förderung Details
Bundesförderung (BEG EM, BAFA): 15 % der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle
BW-Bonus (Baden-Württemberg): +25 % zusätzlich zur Bundesförderung (ebenfalls für Gebäudehülle)
Bonus Schulsanierung: - KfW-EH 70: +5 % der förderfähigen Kosten (max. 500.000 €)
- KfW-EH 55: +15 % der förderfähigen Kosten (bis max. 1,5 Mio. €)
________________________________________
📊 Kurzbeispiel zur Veranschaulichung
Maßnahme
Betrag
Förderfähige Kosten (z. B. Fenstertausch): 100.000 €
Bundesförderung (15 %): 15.000 €
BW-Bonus (25 %):
25.000 €
Gesamtförderung (40 %):
40.000 €
________________________________________
⏱️ Fristen & wichtige Hinweise
• Antragsstart L-Bank: Anträge können sofort gestellt werden
• BW-Bonus gilt nur, wenn der BAFA-Antrag nach dem 29. Juni 2025 gestellt wurde
• Zwei-Wochen-Frist: Die ergänzende Landesförderung muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des BAFA- oder Schulbescheids bei der L-Bank beantragt werden
Wichtig: Fristen intern frühzeitig koordinieren!
________________________________________
🛠️ Verfahren & Unterstützung
• Digitaler Antrag: Vereinfachtes, schnelleres, digitales Verfahren | Bewilligungsstelle: L-Bank
• Fachliche Beratung: KEA-BW – 📧 [email protected]
________________________________________
💶 Fördervolumen
• 2025: bis zu 20 Mio. € | 2026: bis zu 30 Mio. €
________________________________________
📂 Wo Sie alle Unterlagen finden
• 🌐 Ministerium (Programmseite):
https://um.baden-wuerttemberg.de/klimaschutz-plus
• 🌐 L-Bank (Anträge & Förderung):
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025.html
• 📄 Direkt zum Antragsformular:
BINE Informationsdienst bietet Ihnen online einen Wegweiser durch die Vielzahl der Förderprogramme in Deutschland.
FördermittelCheck
findet für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen die passende Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes.
