Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen

© Energieagentur in Horb
© Energieagentur in Horb

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur in Horb beraten Hauseigentümer und Bauherren zur fachgerechten Dämmung der Kellerdecke


Horb am Neckar, 23.02.2018 – Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu. Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme

„Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss“ erklärt Anna Neumann, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur in Horb. „Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen. “


Dennoch dämmen viele Hausbesitzer die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz, teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Um dies zu erreichen sollte das Material für eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. Diese gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, auch U-Wert genannt. Er darf maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Hausbesitzer können dann einen Zuschuss aus dem Programm 430 der staatlichen KfW-Förderbank beantragen.


Zu den Details der Kellerdämmung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale und die Energieagentur in Horb: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratungstermine sind unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur in Horb unter
07451 – 552 99 7. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Suchen Sie etwas Bestimmtes?

Kooperationspartner: Landkreis Freudenstadt