Landesförderung E-Mobilität wiederaufgelegt

(c) Verkehrsministerium Baden-Württemberg
(c) Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg will mit der Landesinitiative Elektromobilität III besonders Taxi, Pflege- und Liefergewerbe dazu animieren, Elektrofahrzeuge einzusetzen. Damit sollen nicht nur E-Autos gefördert werden, sondern auch andere elektrobasierte Verkehrsmittel wie zum Beispiel E-Lastenfahrräder mit bis zu 3.000€ oder Busunternehmen sogar mit bis zu 100.000€.

Der BW-E-Gutschein zielt auf die Innenstädte Baden-Württembergs ab, in denen die NO2 –Grenzwerte überschritten werden. Fahrzeuge, die in diesen Gebieten eingesetzt werden, können mit bis zu 5.000 € gefördert werden. PKWs, die außerhalb dieser Zonen eingesetzt werden, können einen Zuschuss von bis zu 3.000 € erhalten. Zusätzlich zur Landesförderung ist es auch möglich, die des Bundes in Anspruch zu nehmen. Zielgruppe dieser Förderung sind vor allem Kommunen und Unternehmen mit nicht vermeidbarem Verkehr. Die Luftreinhaltungszonen in den Städten sollen besonders davon profitieren. "In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen", betont Verkehrsminister Winfried Hermann.
Des Weiteren steht das Förderprogramm „E-Lastenrad“ ab dem 1. September 2018 ebenfalls wieder zur Verfügung. Das Land fördert hierzu die Anschaffung beziehungsweise das Leasing von E-Lastenrädern oder E-Lastenanhängern mit 30% der Investitionskosten und maximal 3.000€ je Rad. Das Programm richtet sich an Unternehmen, Körperschaften des Privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel ist es durch die Räder die Innenstädte zu entlasten und so die Feinstaub- und CO2 –Belastung zu reduzieren.
Die Förderungen können seit dem 1. September 2018 online bei der L-Bank unter dem Stichwort BW-E-Gutschein bzw. E-Lastenrad beantragt werden. Hier sind alle wichtigen Informationen zu finden.

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