Neue Förderbedingungen für das Programm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“

Es werden Investitionen in stationäre netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu errichteten, ans Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage gefördert. Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert.
Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt. Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Auch die PV-Anlage, die zusammen mit dem Batteriespeicher betrieben wird, muss in Baden-Württemberg errichtet werden.

Was ändert sich ab 01.02.2019:
-    Verknüpfung mit Elektromobilität:
o    Bonus von 500 € für einen netzdienlichen/lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt
-    Photovoltaikanlagen zwischen zehn und 14 Kilowattpeak
o    Zusätzlicher Bonus von 400 € für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung zwischen zehn und 14 Kilowattpeak
-    Prognosebasiertes Batteriemanagementsystem
o    Der Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme wird entfallen. Ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird Fördervoraussetzung für Vorhaben mit PV-Anlagen mit einer installierten Nennleistung bis zehn kWp.
-    Mindestinstallationsverhältnis („1,2 kWp je 1 kWh“)
o    Es erfolgt künftig eine Förderung „bis zum Faktor 1,2“. Der Einbau eines größeren Speichers ist somit erlaubt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert.
Zusätzlich können jetzt auch Landwirte die Förderung in Anspruch nehmen. Des Weiteren muss wer die Förderung erhalten möchte, den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

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Kooperationspartner: Landkreis Freudenstadt