Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK)

(c) UM Baden-Württemberg
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Mit dem Abkommen von Paris hat sich die Welt darauf verständigt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken. Die Auswirkungen des Klimawandels sind für uns alle schon heute spürbar.
Wir müssen handeln und zwar schnell. Daran erinnern uns derzeit tausende junge Menschen jeden Freitag. Wir alle sind im Privaten dazu aufgefordert zu handeln. Doch auch die Politik muss einen geeigneten Rahmen dafür bieten.

Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2013 ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das Klima-schutzziele vorgibt und den Rahmen für den Klimaschutzprozess im Land regelt. Im Folgejahr wurde das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) mit konkreten Maßnahmen auf Landesebene zur Erreichung dieser Ziele beschlossen. Das Umweltministerium hat nun mit der Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes und des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes begonnen.
Die Fachleute in den Landesministerien haben Vorschläge für über 150 Maßnahmen für den Klimaschutz entwickelt. Daraus ist ein erster Entwurf des Maßnahmenkataloges für das neue Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept IEKK entstanden, über den jetzt offen diskutiert wird. 
Klimaschutz geht uns alle an
Bürgerinnen und Bürger, Verbändevertreterinnen und Verbändevertreter sowie insbesondere junge Menschen sind dazu eingeladen, die Maßnahmenvorschläge zu kommentieren und zu ergänzen. Mitwirken kann man online unter www.klimaschutz-mitwirkung.de. Noch bis zum 30.06.19 stehen alle Maßnahmenvorschläge zur Kommentierung zur Verfügung.
Zusätzlich finden parallel Bürgerkonferenzen, Verbändetische und eine Jugendbeteiligung statt. Hier steht der persönliche Austausch untereinander sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Baden-Württemberg im Vordergrund.
Sorgfältige Prüfung der Ergebnisse
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung prüfen alle zuständigen Ministerien die Ergebnisse und arbeiten sie nach Möglichkeit in den IEKK-Entwurf ein. Bis Mitte 2020 soll dann das fertige Konzept vorliegen.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist Ihre Unterstützung gefragt. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, die Landesregierung bei der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkon-zeptes zu beraten. Bringen Sie sich ein und beteiligen Sie sich: www.klimaschutz-mitwirkung.de
Klimaschutz zu Hause
Wie Sie selbst das Klima schützen und wertvolle Energie einsparen können, erfahren Sie in der Energieagentur in Horb. Die Fachleute beraten neutral und umfassend zu den Themen Stromsparen, erneuerbare Energien und energetische Sanierung. Sie informieren an zahlreichen Beratungsstützpunkten im Landkreis anbieterunabhängig und individuell. Durch Fördermittel des Bundeswirtschaftsministeriums ist für Sie ein Erstberatungsgespräch kostenfrei. Die Energieberatungen werden in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durchgeführt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Geschäftsstellenleiterin Elke Zöhler unter Telefonnummer 07451/ 55 29 979, Fax: 07451/ 55 39 549 oder per E-Mail unter info@eainhorb.de.

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