Zwei Jahre EWärmeG - Erfüllungsoptionen für Hausbesitzer

(c) Umweltministerium Baden-Württemberg
(c) Umweltministerium Baden-Württemberg

Vor fast zwei Jahren - am 1. Juli 2015 - trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Hauseigentümer haben seither eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bestimmungen des Gesetzes - einen Anteil von 15% Erneuerbarer Energien - zu erfüllen. In der interaktiven Grafik des Umweltministeriums finden Sie alle gültigen Erfüllungsoptionen für Wohngebäude übersichtlich dargestellt.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei einem persönlichen Beratungsgespräch Ihr Vorhaben mit einem Energieberater abzustimmen. Vereinbaren Sie heute noch ein Beratungstermin in Ihrer Nähe unter 07451-5529979 oder info@eainhorb.de.

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