Vor fast zwei Jahren - am 1. Juli 2015 - trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Hauseigentümer haben seither eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bestimmungen des Gesetzes - einen Anteil von 15% Erneuerbarer Energien - zu erfüllen. In der interaktiven Grafik des Umweltministeriums finden Sie alle gültigen Erfüllungsoptionen für Wohngebäude übersichtlich dargestellt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei einem persönlichen Beratungsgespräch Ihr Vorhaben mit einem...