Energie vom eigenen Dach – auch für Mieter

© Energieagentur in Horb
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Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über Mieterstrom:

Horb am Neckar, 05.10.2017 – Bislang rechnete es sich in Mietshäusern kaum, Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt an die Bewohner zu liefern. Zu hoch waren die administrativen, organisatorischen und rechtlichen Hürden, zu gering die Renditen. Das soll sich nun ändern: Das im Sommer verabschiedete Mieterstromgesetz garantiert Anlagenbetreibern in Zukunft einen zusätzlichen Zuschlag für den Strom, den sie direkt an die Mieter liefern.

 

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„Der Zuschlag von 4,1 Cent/kWh wird über die EEG-Umlage finanziert. So können Mieter Sonnenstrom vom eigenen Dach beziehen und zahlen dafür voraussichtlich günstigere Preise, weil Netzentgelte, Abgaben sowie Stromsteuer entfallen“, so Heinrich Lutz, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur in Horb. Mieter zahlen für den Solarstromanteil vom eigenen Dach höchstens 75 Prozent und für den Gesamtstrombedarf höchstens 90 Prozent des Grundtarifs, der im jeweiligen Netzgebiet üblicherweise gilt. Martin Heer, Geschäftsführer der gemeinnützigen Agentur, ergänzt: „In der Raumschaft gibt es zudem attraktive Möglichkeiten, wie das Mieterstrommodell mit einem Betrieb durch Dritte - wie beispielsweise den Stadtwerken - realisiert werden kann.“

 

Für den Mieter gibt es weitere Absicherungen. So ist der Vermieter verpflichtet Strom zu liefern – auch wenn die Sonne nicht scheint und dadurch die Photovoltaikanlage nicht den kompletten Bedarf abdeckt. Zudem darf der Vertrag für Mieterstrom nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt sein. Der Mieterstromvertrag ist jährlich kündbar.

 

Bei weiteren Details und anderen Fragen zu Mieterstrom, Photovoltaikanlagen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
bzw. www.eainhorb.de oder direkt bei der Energieagentur in Horb unter 07451 – 552 99 79. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

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