Gut gefördert modernisieren

© Energieagentur in Horb
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Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur in Horb erklären, wie Verbraucher Fördermittel für eine energetische Modernisierung erhalten und damit viel Geld sparen können

Für Wohnungs- und Hauseigentürmer ist es finanziell aktuell sehr attraktiv, Fördermittel für eine energetische Modernisierung zu beantragen. Die Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können als Zuschüsse oder verbilligte Darlehen gewährt werden. Je nach Umfang der Modernisierungen betragen die Zuschüsse zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten für die Maßnahmen. Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder dem Dach, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitieren Eigentümer von den Förderprogrammen der KfW.
5 Tipps zu Fördermitteln und Co.
1.    Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater zu Ihren Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten.
2.    Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen mit der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann Gemeinschaftseigentum berührt sein wie z. B. bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist.
3.    Zur Beantragung der KfW-Förderungen benötigen Sie zwingend einen Sachverständigen. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Er bestätigt auch, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
4.    Zuschüsse können Sie – nach der Einbindung des Sachverständigen gemäß Tipp Nummer 3 - online im KfW-Zuschussportal beantragen. Falls sich Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, kann die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen.
5.    Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die WEG den Antrag als Verband stellen. In Baden-Württemberg werden Kredite für WEG durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur in Horb beantworten alle Fragen rund um die Themen energetische Modernisierung und Fördermittel in privaten Haushalten: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratungstermine in Ihrer Nähe sind unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur in Horb unter 07451 – 552 99 79 erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder auf www.eainhorb.de.

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