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23. Januar 2018
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Antragsformalien zum 01.01.2018 geändert. Aus dem einstufigen Verfahren wurde ein zweistufiges ähnlich wie es die KfW nutzt. Für den Endkunden bedeutet das, dass der Förderantrag vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage gestellt werden muss und nach der Maßnahme ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Für Anlagen die 2017 in Auftrag gegeben wurden aber bis zum 31.12.2017 noch nicht in Betrieb genommen wurden gilt eine...

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