Ab dem 1. Januar 2018 müssen Förderanträge für das Marktanreizprogramm beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden, BEVOR ein Auftrag für z.B. eine Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Die derzeit gültigen technischen Anforderungen bleiben weiterhin bestehen. Als Beginn der Maßnahme versteht das BAFA den Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags.