Artikel mit dem Tag "2018"



05. Oktober 2017
Ab dem 1. Januar 2018 müssen Förderanträge für das Marktanreizprogramm beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden, BEVOR ein Auftrag für z.B. eine Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Die derzeit gültigen technischen Anforderungen bleiben weiterhin bestehen. Als Beginn der Maßnahme versteht das BAFA den Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags.

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